Achtung: Das ändert sich für Blogger in 2019

Bei all den innerpolitischen Wirren, mit denen die Groko im letzten Jahr für Aufsehen gesorgt hat, ist ein Thema in der Nachrichtenflut scheinbar untergegangen. Im November letzten Jahres wurde aufgrund eines Eilantrages von CDU/CSU und Grünen eine deutliche Verschärfung der Influencer-Gesetze beschlossen, die bereits seit dem ersten Januar 2019 gelten. Bei Verstößen drohen auch Buchbloggern saftige Strafen. Hier die wichtigsten Änderungen.

Namensnennung in Posts und Blogbeiträgen
Die strengen Auflagen der DSGVO zum Schutz persönlicher Daten ist jetzt auch auf literarische Erzeugnisse ausgeweitet worden. Konkret bedeutet dies, dass der Name eines Autors oder einer Autorin in Blogbeiträgen nicht mehr ohne vorherige Genehmigung des Betreffenden genannt werden darf. Liegt eine schriftliche Einwilligung des Künstlers nicht vor, darf nur der Romantitel mit den Namensplatzhaltern Erika Schreiber für weibliche und Horst Texter für männliche Autoren genannt werden. Gleiches soll ab 2020 auch für die namentliche Erwähnung von Romanfiguren in Blogbeiträgen gelten.

Neue Rezensionsbestimmungen
Ab diesem Jahr gelten auch strengere Rezensionsregeln. Die von der Stiftung zur Erhaltung der Literaturkritik ausgearbeiteten Auflagen sehen vor, dass Texte, die sich mit Literaturerzeugnissen auseinandersetzen, nur noch Rezension genannt werden dürfen, wenn sie keine klar erkennbare Leseempfehlung aussprechen und ausschließlich der intellektuellen Selbstbeweihräucherung des Rezensenten dienen. Texte mit Formulierungen wie „lest dieses Buch“ oder „mein Lesehighlight des Jahres“ dürfen in Zukunft nur noch als „Rezensionsersatz-Text“ oder „Billo-Büchertipp“ bezeichnet werden.

Kennzeichnung von Werbung
Bereits im letzten Jahr galt, dass Posts und Blogbeiträge als Anzeige gekennzeichnet werden müssen, wenn Namen oder Orte genannt werden. Diese Regelung gilt ab sofort auch für nicht digitale Formen der Einflussnahme. Blogger, Bookstagrammer und Booktuber müssen daher in Zukunft auf den Buchmessen in Leipzig und Frankfurt gelbe Warnwesten mit der Aufschrift „bibliophiler Werbetreibender“ tragen. Die Warnwesten berechtigen den Träger zum Empfang von Leseexemplaren und die Benutzung des ÖPNV an allen Messetagen. Das Tragen der Warnwesten ist auch bei Besuchen im Buchhandel am sogenannten Indiebookday vorgeschrieben. Bei einer Nichtbeachtung droht Hausverbot.

Bezeichnungen
Die neue Gesetzgebung bringt zum Jahresbeginn auch Klarheit in die oftmals verwirrenden und nicht trennscharfen Begrifflichkeiten und Formen der digitalen Literaturvermittlung. „Blogger“ darf sich in Zukunft nur noch nennen, wer auch einen Blog betreibt. Influencer darf sich ein Blogger erst nennen, wenn er auch ein Instagram-Profil hat. Instagrammer ohne Blog gelten wiederrum erst ab 5.000 Followern als Influencer. Twitter und Facebook-Profile werden in der neuen Gesetzgebung nicht mehr berücksichtigt.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich der zuletzt unkontrolliert ausbreitende Markt unqualifizierter Online-Bewertungen durch die neue Gesetzgebung von alleine regulieren wird. Bis Verstöße gegen die neuen Bestimmungen tatsächlich geahndet werden, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Spätestens zur Frankfurter Buchmesse im Herbst dürfte dann aber mit einem geballten Auftritt von bibliophilen Gelbwesten zu rechnen sein.  

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Foto: Gabriele Luger

 

 

24 Kommentare

  1. Beamte überwachen den korrekten Gebrauch von Worten wie „Rezension“? Autoren dürfen nur nach schriftlicher Einwilligung namentlich erwähnt werden? Ist das ein Aprilscherz im Januar oder das Setzen eines ersten Pflastersteins auf dem langen Weg in den Gulag (in guter Absicht versteht sich)?

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      1. hallöchen. ja, so ging es mir auch, dass ich mich gefragt habe, ob das alles hier ein verspäteter aprilscherz ist? aber wohl nicht … wie ist das denn überhaupt umsetzbar, wenn ich über ein bestimmtes buch sprechen bzw. schreiben möchte und den autor nicht erwähne? das ist doch an absurdität kaum zu überbieten. das buch von xy schreibe ich dann? mit dem titel (den darf man nennen, ja?). ist ja echt nicht zu glauben, was sich manche leute ausdenken. der sinn erschließt sich mir nicht wirklich.
        frohes neues jahr übrigens. liebe grüße

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      2. ich habs verstanden, du hast dich hier nur ausgelassen und ich bin drauf rein gefallen.
        zum glück. oh man.
        🙂
        ehrlich, du machst so einen seriösen eindruck …. 🙂
        ich gehe mal in mich. 🙂

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  2. Gibt es die Warnwesten schon im Handel oder ist es mir erlaubt, in einer Zeit des Übergangs die Warnweste aus dem Auto zu nutzen und mit Edding die geforderte Aufschrift nachträglich aufzubringen? 😉 Habe sehr geschmunzelt, schöner Text. Viele Grüße

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  3. Du hast vergessen zu erwähnen, dass das Atmen während des Lesens auf 5 Atemzüge pro Seite reglementiert wird, um so einer erhöhten CO2-Belastung der Umwelt vorzubeugen! Ebenso darf jeder Blogger nur 5 ungelesene Rezensionsexemplare sein Eigen nennen und muss diese nach Veröffentlichung der Rezension einer wohltätigen Vereinigung spenden, wobei diese Spende nicht steuerlich berücksichtigt werden darf. Dafür kann aber die Anschaffung der gelben Warnwesten mit der Aufschrift „bibliophiler Werbetreibender“ im Steuerbescheid unter „Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter“ geltend gemacht werden.

    Alles in allem ein sehr sinnvolles Gesetz, das endlich für Klarheit im undurchsichtigen Blogger-Dschungel sorgt!!!

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  4. Ich schiebe es mal auf die Neujahrsübermüdung in Folge exzessivem Raclette-Einsatzes am Vorabend, dass ich kurzzeitig wirklich drauf reingefallen wäre. Herrlich geschrieben.

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  5. Eine gute Sache. Ich bin voll dafür. Das mit den Namensplatzhaltern hatte ich sowieso schon überlegt. Ich würde es aber auch noch auf die Romantitel ausweiten. Und dann aus jeder Rezension ein Quiz machen. Gewinnen kann man immer etliche meiner ungelesenen Rezensionsexemplare auf einmal. Wer braucht denn all das Zeug?

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      1. Ja, so habe ich den Text auch gelesen: als eine Satire auf latent vorhandene Bestrebungen. Versuche der Staaten, das Digitale einer gewissen Rechtsordnung zu unterstellen, sind ja auch notwendig. Das es dabei oft die Falschen treffen wird, bleibt zu leider zu erwarten.

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  6. Leider ist es gar nicht so weit hergeholt und auch ich habe länger gebraucht, bis ich den Artikel für eine Satire und hoffentlich nicht schon für den Vorboten für kommende Ereignisse gehalten habe, denn ich wundere mich ja schon seit einiger Zeit, was jetzt alles Werbung ist.
    Wenn ich ein Buch lese, das ich schon drei Jahre auf meinen SUB liegen habe und das mir dann gar nicht gefällt, beispielsweise, wie ich esschon gesehen habe und ich es auch für sehr absurd halte, wenn die Leute sagen, sie machen halt jetzt pausenlos Werbung, obwohl sie selbstverständlich ihre Meinung sagen und nichts dafür bezahlt bekommen, liebe Grüße aus Wien und ein schönes neues Jahr!

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  7. Haha, sehr gut! Kurz dachte ich echt: das wars, schluss mit bloggen! Als die Warnwesten kamen, musste ich doch lachen. Und ja, ich will nicht Instagramm-Bloggerin sein müssen. Vielen Dank, für diese Erfrischung zum Jahreaanfang!

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  8. Hallöchen.

    Ich bin darauf reingefallen, weil ich die Kommentare nicht gelesen habe 🙂 😉 Dann ist ja alles gut. Ic h lach mich schlapp.

    Liebe Grüße,
    Gisela

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  9. Ich kopieren jetzt nur noch den Klappentext und lasse den Romantitel raten sowie, ob den eine Erika oder ein Klaus verfasst haben. (Hoffentlich kommen nicht alle auf Klaus und Erika Mann).
    So schaffe ich jedenfalls mindestens 10 Blogbeiträge pro Arbeitstag. Wenn das dann nicht influenz ist, dann weiß ich ja nicht…

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